Der Bundesgerichtshof hat am 24. Januar 2013 verkündet, daß der Anschluß an das Internet zur Lebensgrundlage gehöre und eine Art Grundrecht darstelle.
„Radikale Poesie“ sieht sich mit reichlich Verspätung zu einem Gegenentwurf veranlaßt und träumt von folgender fiktiver Meldung:
„Immer weniger Deutsche finden Anschluß an sich selbst und die Vorgänge in der Natur. Im letzten Jahr waren es nur noch 0,8 Prozent der Bevölkerung und die Tendenz geht stark nach unten. Eine neue Initiative, gefördert von der Europäischen Union, will nun die Bürger dazu bringen, wieder mehr in den Himmel zu schauen. Durch dieses nichtzweckgebundene Schauen, so Experten, könne Streß abgebaut werden. Das Bundesgesundheitsministerium zitiert eine Studie, wonach Langzeitindenhimmelschauer, Vogelgezwitscherlauscher und Stundenlangaufdenhorizontgucker im Schnitt deutlich weniger Arztbesuche aufweisen. Sie leiden weniger an Herz- und Kreiskauferkrankungen und streßbedingten Organschädigungen.“